
Wenn Pflege das Leben zuhause verändert
Als anerkannter Träger der Altenhilfe begleiten wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen
Wenn der Pflegebedarf zunimmt, ein Mensch nicht mehr längere Zeit allein bleiben kann oder die bisherige Unterstützung nicht mehr ausreicht, stellt sich die Frage, wie das Leben zu Hause weiterhin möglich bleibt.
Unser Anliegen ist es, dass pflegebedürftige Menschen möglichst in ihrer vertrauten Umgebung leben können – auch wenn umfangreiche Unterstützung notwendig wird. Dafür organisieren wir die erforderlichen Hilfen und begleiten ihr Zusammenwirken.
Die Situation fachlich einordnen
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir schauen auf den Menschen, seine Wünsche, seinen Pflege- und Betreuungsbedarf, die bestehende Versorgung und die Situation der Angehörigen.
Dabei klären wir konkret, wie viel Unterstützung über den Tag hinweg erforderlich ist und welche Aufgaben künftig verlässlich übernommen werden müssen.
Auch Ansprüche aus der Pflege- und Krankenversicherung sowie mögliche Finanzierungswege beziehen wir dabei mit ein.
Rundum zuhause versorgt
Was sich bereits bewährt hat, soll erhalten bleiben. Wo Unterstützung fehlt oder nicht mehr ausreicht, organisieren wir geeignete Ergänzungen.
Auch bei hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf kann eine Versorgung zu Hause möglich sein. Eine umfassende Betreuung kann dabei durch ambulante Pflege, Tagespflege oder weitere Hilfen ergänzt werden.
Wir beziehen bestehende Dienste ein, organisieren weitere Unterstützung und stimmen die Hilfen aufeinander ab. Dabei achten wir darauf, dass Aufgaben und Zuständigkeiten geklärt sind und die Versorgung als Ganzes funktioniert.
Wir bleiben Ansprechpartner
Wir bleiben fester Ansprechpartner, behalten die pflegerische Versorgung im Blick, stimmen Veränderungen ab und organisieren notwendige Anpassungen.
Auch bei Fragen, Unsicherheiten oder in schwierigen Situationen sind wir da und kümmern wir uns um die nächsten Schritte.
Über die Pflegeversicherung finanziert
Unsere nach dem SGB XI anerkannten Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen. Im Rahmen der jeweiligen Leistungsansprüche können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
